NEWS 03.01.2011
NEUREGELUNG DER BESTEUERUNG VON KAPITALVERMÖGEN (KURSGEWINNSTEUER)
Anbei möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen informieren, die mit 01.01.2011 mit der Kursgewinnbesteuerung in Kraft treten. Von der Kursgewinnsteuer sind alle einkommensteuerpflichtigen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmer) betroffen.
Die Regelung gilt für sämtliche Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate, usw.) und Derivate. Während Aktien und Fonds inkl. Immobilienfonds bereits beim Erwerb nach dem 31.12.2010 der neuen 25 % Kursgewinnsteuer unterliegen, gilt dies für Anleihen, Zertifikate und Derivate erst ab dem Anschaffungsdatum 01.10.2011.
Ab diesem Datum (01.10.2010) sind die Banken zum Abzug der 25 % Kursgewinnsteuer (Kursgewinne von Kapitalvermögen und Derivaten unabhängig der Behaltedauer) verpflichtet. Ein Verlustausgleich kann ausschließlich im Rahmen der Steuererklärung des Anlegers während eines Kalenderjahres geltend gemacht werden.
Besteuerung der Kursgewinne der einzelnen Wertpapierkategorien
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AKTIEN |
Alt (Käufe vor 01.01.2011) |
Neu (Käufe nach 01.01.2011) |
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Laufende Erträge |
25 % KESt auf Dividenden |
Keine Änderung |
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Kursgewinne |
Steuerfrei (Ausnahme: Spekulationsfrist 1 Jahr) |
25 % Steuer auf Kursgewinne |
Kursgewinne der noch vor dem 01.01.2011 gekauften Aktien sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. Wenn Aktien nach dem 01.01.2011 gekauft und vor dem 01.10.2011 wieder verkauft werden, unterliegt dieses Geschäft innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) der Spekulations-besteuerung und muss mit dem jeweiligen Einkommensteuer-Tarif besteuert werden.
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ANLEIHEN |
Alt (Käufe vor 01.10.2011) |
Neu (Käufe nach 01.10.2011) |
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Laufende Erträge |
25 % KESt auf Kupons |
Keine Änderung Ab 01.10.2011 keine StückzinsenKESt mehr |
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Kursgewinne |
Steuerfrei (Ausnahme: Spekulationsfrist 1 Jahr) |
25 % Steuer auf Kursgewinne |
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Sonderfall Wohnbauanleihen |
Kupons bis 4 % KESt-frei Anrechnung als Sonderausgabe möglich Kursgewinne steuerfrei Steuerfrei (Ausnahme: Spekulationsfrist 1 Jahr) |
Kupons bis 4 % KESt-frei Sonderausgabenabzug entfällt 25 % Steuer auf Kursgewinne |
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ZERTIFIKATE |
Alt (Käufe vor 01.10.2011) |
Neu (Käufe nach 01.10.2011) |
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Laufende Erträge |
25 % KESt auf Kupon |
Keine Änderung |
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Kursgewinne |
25 % KESt (Ausnahme: keine KESt bei Kursgewinnen unter dem Emissionspreis sowie bei Zertifikaten mit Hebel > 5 bei Emission) |
25 % Steuer auf Kursgewinne
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INVESTMENTFONDS |
Alt (Käufe vor 01.01.2011) |
Neu (Käufe nach 01.01.2011) |
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Laufende Erträge im Fonds |
25 % KESt |
Keine Änderung |
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Realisierte Kursgewinne innerhalb des Fonds |
Die aktuelle Steuerbehandlung (25 % auf 20 % der realisierten Aktien-Kursgewinne) gilt bis 31.12.2011, ausgenommen für Fonds, deren Geschäftsjahr nach dem 30.06. beginnen – hier erhöht sich die Bemessungsgrundlage: Einschleifregelung für Private: Ab 01.07.2011: 25 % auf 30 % sämtl. realisierter Kursgewinne; ab 01.01.2012: 25 % auf 40 % sämtl. realisierter Kursgewinne; ab 01.01.2013: 25 % auf 50 % sämtl. realisierter Kursgewinne; ab 01.01.2014: 25 % auf 60 % sämtl. realisierter Kursgewinne;
Bei im Betriebsvermögen gehaltenen Fondsanteilen gelten ab 01.01.2011 100 % sämtl. realisierter Kursgewinne als Bemessungsgrundlage.
Auf Fondsebene: Verlustausgleiche innerhalb des Fonds-Geschäftsjahres und Verlustvorträge auf Folgejahre weiterhin möglich |
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Kursgewinne bei Verkäufen von Fondsanteilen |
Steuerfrei |
25 % auf Differenzbetrag Anschaffungswert (Kaufkurs + ausschüttungsgleiche Erträge – bezahlte Steuer – Ausschüttungen) und Verkaufserlös à es soll keine Doppelbesteuerung erfolgen |
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Ausländische Fonds |
Es werden nur mehr transparente und intransparente Fonds unterschieden:
25 % auf 90 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem 1. und dem letzten Rücknahmewert im vorangegangenen Kalenderjahr aber mind. 10 % des letzten Rücknahmewertes im vorangegangenen Kalenderjahr ausmachen. Der Sicherheitseinbehalt wird wegfallen. |
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Offene Immobilienfonds |
Bereits jetzt 25 % Besteuerung von 80 % der Bewertungs-gewinne (inkl. nicht realisierter Gewinne) innerhalb des Fonds |
Besteuerung von 100 % der Bewertungsgewinne mit 25 % |
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DERIVATE |
Alt (Käufe vor 01.10.2011) |
Neu (Käufe nach 01.10.2011) |
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Laufende Erträge |
Keine Besteuerung |
25 % Steuer (Bemessungsgrundlage ist noch offen) |
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Kursgewinne |
Steuerfrei (Ausnahme: Spekulationsfrist 1 Jahr) |
25 % Steuer auf Kursgewinne |
Hinweis:
Die hier dargestellten Information dienen, trotz genauer Überprüfung, ausschließlich der unverbindlichen Mitteilung und ersetzen nicht eine, insbesondere nach rechtlichen, steuerlichen und produktspezifischen Aspekten notwendige, individuelle Beratung für die darin beschriebenen Finanzinstrumente. Die Angaben stellen weder ein Angebot, noch eine Einladung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und dienen insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Die ALIZEE Bank AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Druckfehler sind vorbehalten.
Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Anleger, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.